KOMMUNALWAHL – SO WÄHLST DU

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Video in Gebärdesprache (Kommunalwahl 2020)

weitere Informationen vom bayrischen Staatsministerium

In aller Kürze – so geht’s in Pentling

Bei den Kommunalwahlen in Pentling kann man 20 Stimmen „kreuz und quer“ über den Stimmzettel verteilen und Kandidatinnen auf mehreren Listen ankreuzen (panaschieren). Dabei kann man einzelnen Kandidatinnen bis
zu drei Stimmen maximal geben
(kumulieren).
Aber Vorsicht:

  • Kandidaten die mehrfach gelistet worden sind, dürfen auch nur insgesamt maximal drei Stimmen erhalten!
  • Wer den Überblick über den Wahlzettel verliert und zu viele Stimmen abgibt, dessen gesamter Stimmzettel wird ungültig. Wem das zu viel Aufwand ist, der kann auch einfach die Liste einer Partei ankreuzen – am besten DIE GRÜNEN


Du willst nicht bis zum Wahltag warten? Dann mach Briefwahl!


Details – Was steht zur Wahl?

Alle 6 Jahre werden in Pentling und Landkreis diese Gremien neu gewählt:


Welche Stimmzettel bekomme ich?

1. Gelber StimmzettelBürgermeister – 1 Stimme

Damit wählst du den oder die Bürgermeisterin. Wenn nach der Wahl ein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.

Wie wähle ich?
Du kannst nur eine Stimme vergeben.

2. Hellgrüner StimmzettelGemeinderat – 20 Stimmen oder 1 Kreuz bei einer Liste

Damit wählst du den Gemeinderat. Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl.

Wie wähle ich?
Du kannst in Pentling 20 Stimmen vergeben
. Bei der Wahl hast du folgende Möglichkeiten

  1. Listenkreuz
    Am einfachsten ist es, wenn du ein Listenkreuz setzt, das bedeutet, dass du nur ein einziges Kreuz vergibst und damit alle Personen der Liste wählst.
  2. Streichen
    Falls du ein Listenkreuz vergibst und eine oder mehrere Personen auf der Liste nicht wählen möchtest, kannst du diese/n Namen durchstreichen. Durch das Streichen verlierst du die Stimme/n nicht, sondern kannst sie dafür anderen Personen durch Kumulieren geben.
  3. Kumulieren
    Wenn du eine oder mehrere Personen ganz besonders unterstützen willst, kannst du ihnen auch zwei oder maximal drei Stimmen geben. Das nennt man Kumulieren.
    Wichtig ist, dass du insgesamt nicht mehr als deine verfügbaren Stimmen vergibst!
    Übrigens: Auf manchen Listen sind einzelne Personen zwei oder auch drei mal genannt. Achte darauf, dass du dennoch nicht mehr als drei Stimmen an eine Person vergibst.
  4. Panaschieren
    Wenn du ein Listenkreuz machst, kannst du dennoch auch einzelne Personen von anderen Listen wählen. Diese Stimmen werden dann von der angekreuzten Liste abgezogen. Das nennt man Panaschieren.

3. Hellblauer StimmzettelLandrat / Landrätin– 1 Stimme

Damit wählst du den oder die Landrätin. Wenn nach der Wahl ein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.

Wie wähle ich?
Du kannst nur eine Stimme vergeben.

4. Weißer Stimmzettel Kreisräte / Kreisrätin – 70 Stimmen einzeln oder 1 Kreuz bei Liste Grüne

Damit wählst du die Kreisrätinnen und -räte. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.

Wie wähle ich?
Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Kreistag gibt. Den Kreistag wählst du nach demselben Schema wie den Gemeinde- oder Stadtrat (siehe oben). Für den Kreisrat des Landkreis Regensburg kannst du maximal 70 Stimmen einzeln vergeben oder eine Liste ankreuzen


Darf ich überhaupt wählen?

Wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen.

Bei der Kommunalwahl dürfen nicht nur deutsche Staatsbürger*innen wählen, sondern auch alle EU-Bürger*innen, die hier leben. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in einer bayerischen Gemeinde oder Stadt gemeldet ist.


Was wähle ich?

Jetzt weißt du wie du wählst. Und was wählst du?

Am 8. März 2026 kannst du mitentscheiden, wie es in deinem Ort weitergeht. Wünschst du dir mehr erholsame Natur, mehr passenden Wohnraum oder einen lebendigen Dorfladen? Wünschst du dir, dass wir alle wieder mehr zusammenhalten, miteinander reden und unsere Gemeinschaft genießen?